Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde DOMINICAN EXPERT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Transportunternehmen) sind von DOMINICAN EXPERT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von DOMINICAN EXPERT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von DOMINICAN EXPERT herausgegeben werden, sind für DOMINICAN EXPERT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von DOMINICAN EXPERT gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt DOMINICAN EXPERT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von DOMINICAN EXPERT zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird DOMINICAN EXPERT dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist DOMINICAN EXPERT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Angebot, an das DOMINICAN EXPERT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist DOMINICAN EXPERT ausdrücklich die Annahme erklärt oder Zahlungen leistet.

Werden dem Kunden durch DOMINICAN EXPERT Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen vermittelten Nur-Flug-Arrangements (u.a. APEX/PEX) gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. DOMINICAN EXPERT ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und der Kunde kann sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird vom Kunden eine Anzahlung 20 % des Reisepreises pro Person gefordert. Wird die Anzahlung nicht geleistet, ist DOMINICAN EXPERT berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig. Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen dem Kunden ausgegeben.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, unserer Webseite und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Widersprechen sich die Angaben im Prospekt, der Webseite und der Reisebestätigung, so gelten die Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden oder die von DOMINICAN EXPERT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. DOMINICAN EXPERT ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird DOMINICAN EXPERT dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preisänderungen

DOMINICAN EXPERT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:

Erhöhung der Beförderungskosten:

  • bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DOMINICAN EXPERT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
  • Um den sich so ergebenden Betrag kann DOMINICAN EXPERT den vereinbarten Reisepreis erhöhen.

Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:
DOMINICAN EXPERT kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.

Änderung der Wechselkurse:
DOMINICAN EXPERT kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.

Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer):
DOMINICAN EXPERT kann den Reisepreis um den Betrag der staatlich verfügten Preiserhöhung erhöhen.

Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat DOMINICAN EXPERT den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DOMINICAN EXPERT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von DOMINICAN EXPERT über die Preiserhöhung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DOMINICAN EXPERT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DOMINICAN EXPERT, soweit der Rücktritt nicht von DOMINICAN EXPERT zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:

Ab Reservierung bis 30 Tage vor der Abreise: 20%
30 – 15 Tage vor der Abreise 40%
14 – 08 Tage vor der Abreise 60%
07 – 02 Tage vor der Abreise 80%
01 Tag vor der Abreise und no show 100%

Bis zu Beginn der vorgenannten Annullierungsfristen erheben DOMINICAN EXPERT für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von USD 100.00 pro Person, jedoch maximal USD 200.00 pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon-, Telefax- und Mailspesen.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 45. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DOMINICAN EXPERT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber DOMINICAN EXPERT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Bei der Annullierung von Sonderaktionen/Nur-Flügen werden 100% des Arrangementpreises belastet. Für einzelne Reisen oder Leistungen gelten verschärfte Bestimmungen. Der Kunde soll deshalb «Reise- und Vertragsbedingungen» im betreffenden Katalog oder die Hinweise auf der Buchungsbestätigung beachten.

Bei Linienflüge und Linienflüge zu Spezialpreisen (z.B. PEX/APEX) gelten die Annullierungsbedingungen und Umbuchungsspesen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich DOMINICAN EXPERT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch DOMINICAN EXPERT

DOMINICAN EXPERT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von DOMINICAN EXPERT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DOMINICAN EXPERT, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; DOMINICAN EXPERT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist DOMINICAN EXPERT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat DOMINICAN EXPERT den Kunden davon zu unterrichten.

bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DOMINICAN EXPERT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass DOMINICAN EXPERT im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden Umstände nicht von DOMINICAN EXPERT zu vertreten sind, wenn die zum Rücktritt führenden Umstände von DOMINICAN EXPERT nachgewiesen werden und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von DOMINICAN EXPERT keinen Gebrauch macht.

8. Obliegenheiten des Kunden

Mängelanzeige:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, DOMINICAN EXPERT einen festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel DOMINICAN EXPERT an deren Sitz in Santo Domingo, Dominikanische Republik zur Kenntnis, zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Der Kunde ist berechtigt, die Mängel seiner Reise selber zu beheben, sofern die DOMINICAN EXPERT-Reiseleitung bzw. die örtliche DOMINICAN EXPERT-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von DOMINICAN EXPERT gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so muss der Kunde unbedingt von der örtlichen DOMINICAN EXPERT-Vertretung bzw. der DOMINICAN EXPERT-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber einholen, dass und warum der Kunde reklamiert hat. Die örtliche DOMINICAN EXPERT-Vertretung bzw. die DOMINICAN EXPERT-Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und die Beschwerde des Kunden schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen

Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigen erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, von DOMINICAN EXPERT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
DOMINICAN EXPERT empfiehlt dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von DOMINICAN EXPERT anzuzeigen.

Reiseunterlagen:
Der Kunde hat DOMINICAN EXPERT zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

Schadensminderungspflicht:
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er DOMINICAN EXPERT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von DOMINICAN EXPERT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) soweit DOMINICAN EXPERT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen seines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von DOMINICAN EXPERT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. DOMINICAN EXPERT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Kommt DOMINICAN EXPERT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern DOMINICAN EXPERT in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet das Unternehmen nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt DOMINICAN EXPERT bei Seereisen die Stellung eines vertraglichen Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen der §§ 664 ff HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

10. Unfälle und Erkrankungen

DOMINICAN EXPERT übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von DOMINICAN EXPERT oder einem beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Schadenersatzansprüche im entsprechenden Umfang an DOMINICAN EXPERT abtretet. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche der Kunde im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benutzung von Transportunternehmen (Bahn, Bus usw.) erleidet, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von DOMINICAN EXPERT ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber DOMINICAN EXPERT geltend zu machen. Die Frist wahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über die Ansprüche des Reisenden, so ist der Eintritt der Verjährung gehemmt, bis DOMINICAN EXPERT oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen DOMINICAN EXPERT an Dritte, die an der Reise nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

DOMINICAN EXPERT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DOMINICAN EXPERT schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. DOMINICAN EXPERT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende DOMINICAN EXPERT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DOMINICAN EXPERT die Verzögerung zu vertreten hat.

13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DOMINICAN EXPERTl findet ausschließlich dominikanisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann DOMINICAN EXPERT nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von DOMINICAN EXPERT gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

15. Gültigkeit

Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand Januar 2013 und werden in alle ab dem 01. Januar 2012 geschlossenen Reiseverträge einbezogen.